Döbelner Anzeiger vom 27.01.2011
Klage gegen Flutschutzplanung
Beim Verwaltungsgericht Chemnitz ist die erste Klage gegen die geplanten Hochwasserschutzanlagen in Döbeln eingegangen. „Ein Bürger wehrt sich dagegen, dass sein Grundstück in Anspruch genommen wird“, sagte Johannes Wagner, Sprecher des Verwaltungsgerichts. Auswirkungen auf den Baubeginn hat das noch keine. Der Richter habe die sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet. „Damit kann gebaut werden“, so Wagner. Ein Eilverfahren, dass diese Anordnung aufheben könnte, habe der Kläger bisher nicht beantragt.
Klage eingereicht hatte Maik Friebel, der an der sogenannten Flutmulde ein Grundstück besitzt. „Ich habe die Klage aber noch nicht begründet“, sagte er. Projektleiterin Ivonne Wohland von der Landestalsperrenverwaltung habe sich bei ihm für den kommenden Monat angekündigt, um mit ihm über das Vorhaben zu sprechen. „Das Treffen werde ich noch abwarten“, sagte Friebel. Er hatte 2006 das Haus an der Mulde erworben und müsste mehr als ein Drittel seiner rund 730 Quadratmeter Land für die Verbreiterung des Flutgrabens abtreten. Weitere 170 Quadratmeter würden während der Bauzeit in Beschlag genommen. Friebel hatte gegen die Planungen umfangreiche Bedenken angemeldet.
Ende vorigen Jahres hatte die Landesdirektion Chemnitz das sogenannten Planfeststellungsverfahren für die Flutschutz abgeschlossen und danach den Planfeststellungsbeschluss bis zum 13. Januar öffentlich ausgelegt. Gegen den können Einwender bis zu vier Wochen nach Auslegungsende Klage einreichen.
Die Verbreiterung der Flutmulde will die Landestalsperrenverwaltung als ersten Abschnitt des gewaltigen Vorhabens in Angriff nehmen. Auch ganz oben auf der Liste steht auch der Neubau des Schloßbergwehres, das in den Muldenlauf hineingeschwenkt wird, um mehr Wasser über die Flutmulde ableiten zu können. Bis auf einen Anlieger hätten bereits alle Grundstückseigentümer zugestimmt, Flächen für den Neubau zur Verfügung zu stellen, sagte Projektleiterin Ivonne Wohland. „Die Verhandlungen laufen noch.“ Der beauftragte Gutachter werde danach auch die Grundstückseigentümer entlang der Flutmulde ansprechen. Die Grundstücke werden bewertet – zum ersten Mal kämen bei diesen Gesprächen Kaufpreise ins Spiel.
Schon weiter vorangeschritten ist die Realisierung des Flutschutzes entlang des Mühlgrabens in Sörmitz, der vorab von der Landesdirektion genehmigt wurde. Dafür werde jetzt eine Ausführungsplanung erarbeitet, sagte Ivonne Wohland. Mit den Arbeiten kann voraussichtlich spätestens im Frühsommer begonnen werden. Da im Mühlgraben aus Gründen des Naturschutzes keine Baustraße angelegt werden darf, müssen alle Arbeiten von der Straße aus erfolgen. „Wir versuchen, die Behinderungen für die Anwohner zeitlich zu begrenzen und die Zufahrt schnell wieder zu ermöglichen“, sagte die Projektleiterin.
